
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.
Die Staatsbrauerei trägt Verantwortung für über 200 eigene Beschäftigte und zusätzliche Arbeitsplätze durch die Vergabe von Aufträgen, etwa an Handwerksbetriebe und Dienstleister in der Region.
Daher lehnt das StMGP das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab.
Bestehende gesetzliche Regelungen sind ausreichend.
Nicht bei einem weiteren Rauschmittel eine Gefährdung von Jugendlichen zulassen.
In gesundheitspolitischer Hinsicht gehören die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Erwachsenen mit Alkohol sowie insbesondere der Einsatz für Konsumverzicht bei Kindern und Jugendlichen, die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher sowie die Eindämmung des Rauschtrinkens bei jungen Altersgruppen schon lange zu den erklärten Zielen der Staatsregierung.