
Es ist auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, eingebürgert zu werden. Es ist aber richtig, dass die Behörde vor Ort dies im konkreten Einzelfall prüfen muss und ich Ihnen daher kein generelles Ja oder Nein mitteilen kann.
Es ist auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, eingebürgert zu werden. Es ist aber richtig, dass die Behörde vor Ort dies im konkreten Einzelfall prüfen muss und ich Ihnen daher kein generelles Ja oder Nein mitteilen kann.
Dass sich Leistung nicht mehr lohnt, liegt an der Einführung und folgenden übermäßigen Erhöhung des Bürgergelds. Wir werden es abschaffen und durch eine Neue Grundsicherung ersetzen.
Generell wollen wir auch nicht in die Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit eingreifen, sondern diese dahingehend optimieren, dass die direkte Arbeitsvermittlung wieder in den Mittelpunkt rückt.
Ich setze mich für eine starke Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze ein – mit Steuererleichterungen, Bürokratieabbau und Glasfaserausbau im Märkischen Kreis.
Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.