Antwort 14.10.2025 von Artur Auernhammer CSU
Für mich ist klar: Eine Zusammenarbeit mit der AfD kommt nicht in Frage.
Für mich ist klar: Eine Zusammenarbeit mit der AfD kommt nicht in Frage.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist ein komplexes und juristisch sensibles Vorhaben
In der Kommunalpolitik habe ich gelernt, ein offener, respektvoller und möglichst direkter Austausch ist der beste Umgang
Eine Anbiederung an die AfD findet nicht statt; unsere Abgrenzung ist klar und unumstößlich.
die nächste Fraktionsvorsitzendenwahl der AfD-Bundestagsfraktion steht zwei Jahre nach ihrer Wahl an - also im Februar 2027.