(...) Das Grundstück, auf dem der Elbtower errichtet werden soll, wird entsprechend den Kaufvertragsbedingungen und der Baugenehmigung im Rahmen des B–Plans bebaut. Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben, für das der Bauherr alle Risiken trägt. (...)
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(...) Am nächsten Montag haben wir wieder eine Sitzung des Ausschuss, leider ist diese nicht öffentlich. Aus Sicht des Senats geht es um geheime Geschäftsinformationen, deshalb darf angeblich die Bevölkerung an der Sitzung nicht teilnehmen. Ich nehme aber gerne Ihre Anregungen auf. (...)
(...) Der Hamburger Senat konnte jedoch bis heute nicht schlüssig darstellen, aus welchen konkreten Gründen die Bieter den Abschluss eines Erbbaurechts für nicht möglich hielten. Letztendlich strebt der Senat nun den Verkauf des Grundstücks an, sodass die von Ihnen erwähnte Rückfallregelung nach 80 Jahren nicht Bestandteil des Vertrags ist. (...)
(...) Als Linke sind wir generell gegen den Verkauf städtischer Grundstücke. Für eine langfristige Stadtentwicklung ist es wichtig, über städtische Grundstücke verfügen zu können. (...)