(...) zwar sehe ich die Höhe der Vergütung durchaus kritisch. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass die Entscheidung über die konkrete Höhe der Vergütung sowohl von Erzieherinnen und Erziehern als auch von Tagespflegepersonen nicht dem Bundesgesetzgeber obliegt, sondern in der Regelungskompetenz der Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt. (...)
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