Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
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bitte haben Sie Verständnis, dass Christian Lindner aufgrund der sehr hohen Zahl an Anfragen und Zuschriften nicht alle Fragen persönlich beantworten kann.
In der Tat wurde die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften von der unionsgeführten Vorgängerregierung zum Nachteil vieler Anleger geändert. Wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung deutlich ab.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen.
Der Gesetzgeber hat im Zuge der schrittweisen Einführung des bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen beginnend zum 1. Juli 2023 (mit Übergangsfristen) eine Überführung auch der gesonderten Vergütungszuschläge für Pflegefachstellen in das allgemeine Vergütungsrecht gesetzlich verankert
Gegenüber unseren Koalitionspartnern werden wir weiterhin darauf drängen, die Beschränkungen vollständig abzuschaffen