Um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, hat der bayerische Gesetzgeber im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) ein allgemeines Informationszugangsrecht geschaffen (vgl. Art. 39 BayDSG).
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Antwort 01.12.2022 von Georg Eisenreich CSU
Antwort 21.12.2022 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.
Antwort ausstehend von Hans-Joachim Janßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 24.10.2022 von Joachim Herrmann CSU
Transparenz öffentlicher Verwaltung
Antwort 11.08.2022 von Klaus Stöttner CSU
Der Bayerische Gesetzgeber hat den Bedürfnissen der Informationsfreiheit durch die Aufnahme des sog. Allgemeinen Auskunftsrechts im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) Rechnung getragen
Antwort ausstehend von Doris Schröder-Köpf SPD