
Antwort ausstehend von Karsten Lucke SPD

Gemäß Infektionsschutzgesetzt ist jede Hospitalisierung in Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung meldepflichtig.
Der rasante Anstieg der Sommerwelle zeigte zuletzt, dass wir auch im Winter das weitere pandemische Geschehen aufmerksam beobachten sollten.
Dabei gilt natürlich auch: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich und angemessen sind.