Frage von Phillip G. • 11.08.2023

Antwort ausstehend von Bernd Buchholz FDP
Die Mineralölwirtschaft ist aufgrund des BImSchG (§ 37a ff) verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien um einen prozentualen Wert, der THG-Quote, zu senken.
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst.
Dass für freiwillig angemeldete Elektro-Leichtfahrzeuge die Treibhausgasminderungsquote beantragt werden kann, ist aktuell nur mangels eines eindeutigen gesetzlichen Ausschlusses möglich
Der Markt der THG-Prämien ist noch sehr jung und entwickelt sich laufend weiter