Antwort 19.10.2025 von Sebastian Everding Tierschutzpartei
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Als gewähltes Stadtratsmitglied empfinde ich meine Arbeit nicht abschließend mit der Anwesenheit im Stadtrat, sondern bin tagtäglich für unsere Stadt im Einsatz
Als Mitglied des Bundestages, Kreistages und Stadtrates bin ich für Sie jedereit auf allen Kanälen erreichbar.


Neben der klassisch parlamentarischen Arbeit gibt es im Deutschen Bundestag übrigens auch noch interfraktionelle Parlamentariergruppen: Hier bin ich diese Legislatur Vorsitzende der Deutsch-irischen Parlamentariergruppe sowie der Parlamentskreise Plattdeutsch und Meerespolitik.