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Sascha Lensing
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Frage von Rolf P. •

Wie schafft man 2 Mandate Bundestag und Ratsherr ? Ist das überhaupt rechtlich möglich? Beide Aufgaben kann man nicht mit vollem Einsatz erfüllen Was ist Ihre Motivation?

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Ich verstehe den Punkt sehr gut, denn beide Mandate bringen Verantwortung und Zeitaufwand mit sich.

Ja, ein Doppelmandat ist rechtlich erlaubt. Der Bundestag ist mein Hauptmandat, und das kommunale Mandat ist ein Ehrenamt. Ich habe bewusst beide Aufgaben übernommen, weil ich überzeugt bin, dass gute Bundespolitik nur funktionieren kann, wenn man die Situation der Menschen vor Ort kennt – nicht aus Akten, sondern aus direkter Erfahrung.

Gerade unsere Stadt Duisburg braucht eine starke Stimme in Berlin: Es geht um Sicherheit, darum, wie Gelder ankommen, und um ganz praktische Entscheidungen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger beeinflussen. Diese Verbindung möchte ich aktiv herstellen.

Ich versuche jede Sitzung wahrzunehmen, bereite mich gründlich vor und halte engen Kontakt sowohl zu den kommunalen Gremien als auch zu den Bürgerinnen und Bürgern. Würde ich merken, dass ich einem der Mandate nicht gerecht werde, müsste ich Konsequenzen ziehen – denn Verantwortung heißt, die eigenen Grenzen zu kennen. Für den neuen Sitzungsplan im Bundestag 2026 und im Stadtrat Duisburg ergeben sich fast keine terminlichen Überschneidungen, weshalb ich guter Dinge bin, auch weiterhin beide Mandate ausüben zu können. 

Meine Motivation ist einfach erklärt: Ich will, dass meine Stadt gehört wird – und zwar dort, wo die Entscheidungen fallen.

Herzliche Grüße,

Sascha Lensing

(MdB)

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