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Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir das aber nicht zulassen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Sorgen und Nöte junger Menschen ernst nimmt.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass die derzeitigen Regelungen permanent reflektiert werden.
Ich würde empfehlen, sich an die Rechtspolitiker*innen der Fraktion zu wenden und das Thema mit diesen zu diskutieren.
Aus dem Gesetz ergibt sich kein Hinweis, dass unterschiedliche rechtmäßige Voraufenthaltszeiten mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet werden sollten. Auch die Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern und für Heimat sind sehr klar, dass alle Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (worunter ja auch Studienzeiten fallen) anzurechnen sind.
Bildung ist Sache der Länder. Diese Frage müssen Sie an das zuständige Bildungsministerium richten.
Darüber hinaus betrifft das Thema auch nicht meinen politischen Fachbereich, sodass ich einen solchen Antrag nicht stellen werde.