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Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.
Mit der 27. BAföG-Novelle hat die Bundesregierung bereits einige Schritte in diese Richtung gemacht.
nach Abschluss meines Diploms in Sozialwissenschaften innerhalb des Wintersemesters als Jahrgangsbester, war ich ab dem Sommersemester 2004 - nach erfolgter Aufnahme als betreuter Doktorand - weiter an der RUB immatrikuliert und schrieb, nun als Promotionsstudent, an meiner Doktorarbeit.
Michael Kellner ist Diplom-Politikwissenschaftler