Antwort 01.03.2024 von Nyke Slawik BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja.
Ja.
Ich habe mein Studium durch Nebenjobs finanziert und habe daher immer nebenher gearbeitet.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.