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  wenn Ihre Petition formell korrekt beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wird, wird genauso verfahren, wie das mit allen Petitionen der Fall ist. Sie wird frist- und formgerecht bearbeitet und behandelt.
Ich muss und werde mich für die Bearbeitung der Petition also nicht speziell einsetzen.
Zunächst möchte darauf hinweisen, dass die Gesetzgebung Sache des Parlaments in seiner Gesamtheit ist. Ich allein kann keine Gesetze vorschlagen oder beschließen.
Grundsätzlich wird jede als Petition erkennbare Zuschrift mit einem prüfbaren Anliegen zugelassen.
der aktuelle Termin ist nun der 14.7. ab 9.15 Uhr. Petent*innen werden zur nicht öffentlichen Sitzung zugelassen.
Es gibt umfangreiches Verbesserungspotential bei der Transparenz und den Bearbeitungszeiten im Ausschuss. Als Koalitionsparteien haben wir die Verbesserung des Petitionswesens im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen bezieht.