Antwort 05.12.2024 von Franziska Müller-Rech FDP
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Um jedoch den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen, halte ich eine geregelte und ausführliche Debatte nach den nächsten Bundestagswahlen in der kommenden Legislaturperiode für sinnvoll.
Sehr geehrte Frau B.
Sehr geehrter Frau B., ich halte es für notwendig, die Vorschriften der § 218 zu novellieren.
Ich setze mich für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein und unterstütze daher eine Reform der bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)