Antwort 08.12.2024 von Thorsten Frei CDU
Wir halten das Gesetz für falsch. Am liebsten würden wir es rückgängig machen.
Wir halten das Gesetz für falsch. Am liebsten würden wir es rückgängig machen.
Ein Beschluss über § 218 StGB sollte erst nach der Bundestagswahl und nach eingehender Beratung einem für medizinethische Fragen üblichen Verfahren erfolgen.
es steht außer Frage, dass wir die Situation für Frauen, die ungewollt schwanger werden, dringend verbessern müssen.
Ich wünsche mir eine ausführliche, fraktionsübergreifende Debatte im Deutschen Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs