Antwort 11.10.2024 von Urs Tabbert SPD
Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.
Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.
Diese Maßnahmen richten sich gegen Straftäter und Extremisten und werden rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Freiheitsrechten einschränken
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Einige Ihrer Fragen werden hier beantwortet:
Höflich verweise ich Sie auf meine ausführliche Antwort auf Ihre Anfrage vom 28.01.2024.