Antwort 03.04.2025 von Dirk Wiese SPD
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen halte ich es für notwendig, auch die digitale Souveränität Europas zu stärken.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.