Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Till K. • 02.03.2020
Antwort von Anja Weisgerber CSU • 03.03.2020 Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.
Frage von Olaf S. • 27.02.2020
Antwort von Florian Toncar FDP • 06.03.2020 vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.
Frage von Brigitte J. • 23.02.2020
Antwort von Karl-Heinz Brunner SPD • 10.03.2020 Verluste aus dem Ausfall von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalforderungen konnten bis 2016 steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies entsprach dem Grundsatz, dass Erträge/Verluste aus der Kapitalnutzung steuerlich berücksichtigt werden, Wertänderungen am Kapitalstamm, etwa der Totalverlust aus einem verfallenen Optionsschein, aber unbeachtlich sind.
Frage von Prof. Günther S. H. • 22.02.2020
Antwort von Gregor Gysi Die Linke • 03.03.2020 Ich setze mich für eine gerechte Besteuerung der großen Banken und Konzerne, der Großverdienenden und der Vermögenden ein. Wenn wir je die Mitte der Gesellschaft entlasten wollen, müssen wir die ganz oben stärker zur Bezahlung der Kosten der Gesellschaft heranziehen.
Frage von Hans-Rudolf R. • 20.02.2020
Antwort von Dennis Rohde SPD • 31.03.2020 (...) Da Großbritannien durch den Brexit kein Mitglied der Europäischen Union mehr ist, muss es natürlich auch keine Beitragszahlungen an die EU mehr leisten. Die Beitragszahlungen des Vereinigten Königreiches beliefen sich in den letzten Jahren auf ca. 14 Milliarden Euro im Jahr. Gleichzeitig ist Großbritannien aber auch nicht mehr berechtigt, Mittel aus dem EU-Haushalt abzurufen. (...)
Frage von Felix T. • 17.02.2020
Antwort von Christian Pohl AfD • 19.02.2020 (...) Danach ist die Abgabenast dementsprechend zu reduzieren. Ziel muss es sein, Sozialabgaben und Mehrwertsteuer um die Hälfte zu senken. (...)