Antwort ausstehend von Markus Frohnmaier AfD
100.000 € für mehr Demokratie
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Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.
Beamtenbegriff umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichsten Berufs- und Qualifikationsprofilen und ist nicht ohne weiteres auf den Soldatenberuf übertragbar.