Deutschland hat bereits jetzt höhere Standards bei der Tierhaltung im Vergleich zum EU-Binnenmarkt und erst recht weltweit
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Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!
Dass die dem Bundesrat zugeleitete Novelle des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung hier allerdings noch nicht ausgereift ist, wird durch die Stellungnahme des Bundesrats unterstrichen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus meiner Sicht daher zu früh, auf Ihre Fragen im Detail zu antworten.
Das Ende der Ampel-Koalition bedeutet leider auch das Ende für die Novellierung des TierschG. Wir kämpfen aber weiter für die konsequente Umsetzung.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes muss die Anbindehaltung in absehbarer Zeit besseren Haltungsformen weichen.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass am Ende des Gesetzgebungsprozesses ein Tierschutzgesetz steht, das zu substanziellen Verbesserungen für unsere Nutztiere, Heimtiere und andere Tiere führt.