
Bei den von Ihnen zitierten Fällen handelt es sich um Entscheidungen des BVerfG zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Bei den von Ihnen zitierten Fällen handelt es sich um Entscheidungen des BVerfG zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
Ja, die Ampelkoalition gibt (jedes Jahr) mehr Geld für Studium, Lehre und Forschung aus. Ja, diese Mehrausgaben kommen den Hochschulen zugute.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
bitte haben Sie Verständnis, dass Christian Lindner aufgrund der sehr hohen Zahl an Anfragen und Zuschriften nicht alle Fragen persönlich beantworten kann.
In der Tat wurde die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften von der unionsgeführten Vorgängerregierung zum Nachteil vieler Anleger geändert. Wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung deutlich ab.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausbau der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen.