(...) Ganz allgemein kann ich Ihnen folgendes antworten: Ich habe mich sowohl direkt in der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums als auch im Vorstandsbüro der KfW erkundigt. Dort ist von einer Anweisung, wie Sie sie beschreiben, nichts bekannt. (...)
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(...) Die GEZ teilt mir auf mein Schreiben hin folgendes mit: So sei eine Befreiung abhängig von einer Antragstellung; eine Befreiung könne zum Ersten des Monats, nachdem der Antrag vorliegt, bewilligt werden. Von der gesetzlichen Vorgabe, dass bei der Antragstellung auch bereits die erforderlichen Beerforderlichen Befreiungsvoraussetzungenden müssten, sei man als GEZ bereits im Jahre 2005 abgekommen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass dies vielen Bürgerinnen und Bürgern bei Antragstellung nicht möglich sei. (...)
(...) Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise war und ist der historisch niedrige Zins der EZB als Maßnahme zur Stützung des Finanz- und Wirtschaftssystems angemessen, um zur notwendigen Konjunkturerholung beizutragen. Die Zinspolitik der EZB sowie die ergriffenen geldpolitischen Sondermaßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Krise. Die EZB wird eine autonome Entscheidung über die Rückführung der Sondermaßnahmen treffen. (...)
(...) Diese Aussetzung des Gesetzes lehnen wir ab, da wir weiter davon überzeugt sind, dass von der Einführung des ELENA-Verfahrens Beschäftigte, Bürger, Behörden und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren werden. Gleichwohl teilen wir die öffentliche Kritik am Umsetzungsprozess des Gesetzes im Hinblick auf den Umfang der zu erhebenden Daten, hier insbesondere die Fragen nach Streik- und Aussperrungszeiten. (...)
(...) Die erklärten Ziele waren die Entbürokratisierung der Wirtschaft und Arbeitserleichterungen für Sozialbehörden und Arbeitgeber. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte die Aussetzung des Elektronischen Lohn- und Einkommensnachweises (ELENA) gefordert, weil Wirtschaft, Bürger und Kommunen mit erheblicher zusätzlicher Bürokratie belastet werden. (...)