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Frage von Julia M. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Julia M. bezüglich Finanzen

Es kann doch nicht angehen, dass die GEZ so willkürlich ist und unsere Politiker das in Deutschland einfach so hinnehmen. Ich bin im November nach Kiel zum Studieren gezogen, im Dezember bekam ich dann Post von der GEZ mit einer Neuanmeldung, ich beantragte im Januar 2011, mit dem Ende Dezember erhaltenen Bafögbescheid (3 Monate Bearbeitung) die Befreiung, Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass die Befreiung erst ab Februar gilt und ich 3 Monate bezahlen muss, weil die Befreiung nicht rückwirkend gilt, obwohl ich ab Oktober Bafög bekomme. Jede private Firma könnte sich sowas gar nicht erlauben, aber die GEZ kann dieses mit Genehmigung unser Politiker? Woher soll ich denn die 53 Euro nehmen, bei 400 Euro Bafög?
Vielen Dank

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SPD

Sehr geehrte Frau Monsees,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat, erscheint das von Ihnen geschilderte Vorgehen der GEZ nicht plausibel. Ich werde mich in dieser Angelegenheit mit einem Brief an die GEZ wenden und um eine Stellungnahme bitten. Sobald ich Antwort habe, melde ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels

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Sehr geehrte Frau Monsees,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema GEZ, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de hatten zukommen lassen. Ich habe mich, wie zugesagt, in dieser Angelegenheit mit einem Brief an die GEZ gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir nun vor. Die von Ihnen geschilderte Situation, über die Sie sich verständlicherweise ärgern, ist der GEZ bekannt. Vor diesem Hintergrund hat die GEZ bereits 2005 mit einer Kulanzregelung reagiert, um Antragstellungen auch bei noch nicht vollständigem Vorliegen der notwendigen Nachweise zu ermöglichen.

Die GEZ teilt mir auf mein Schreiben hin folgendes mit: So sei eine Befreiung abhängig von einer Antragstellung; eine Befreiung könne zum Ersten des Monats, nachdem der Antrag vorliegt, bewilligt werden. Von der gesetzlichen Vorgabe, dass bei der Antragstellung auch bereits die erforderlichen Befreiungsvoraussetzungen nachgewiesen werden müssten, sei man als GEZ bereits im Jahre 2005 abgekommen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass dies vielen Bürgerinnen und Bürgern bei Antragstellung nicht möglich sei. Vielmehr sei in Abstimmung mit den Landesrundfunkanstalten die sog. Kulanz der vorsorglichen Antragstellung geschaffen worden. Das heißt, dass bereits ein Befreiungsantrag gestellt werden könne, auch wenn noch kein Bescheid als Nachweis der Befreiungsvoraussetzung vorliege. Die nötigen Unterlagen könnten, so die GEZ, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachgereicht werden, ohne dass daraus ein Nachteil für den Antragsteller entstehe. Auf den Antragsformularen und im Internet sei für die vorsorgliche Antragstellung ein entsprechendes Feld nebst Erläuterungen vorhanden.

Eine später erfolgte Antragstellung lasse hingegen keine rückwirkende Anerkennung der Befreiungsvoraussetzungen zu; einen Ermessensspielraum gebe es in diesem Fall nicht. Die GEZ sei aber bereit, bei offenen Beträgen, die sich aus einer versäumten Antragstellung ergäben, auf Anfrage Ratenzahlung zu gewähren. So seien auch Raten von zehn Euro möglich, um die finanziellen Möglichkeiten des Rundfunkteilnehmers zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bartels