Frage von Wilfried N. • 21.02.2022

Antwort ausstehend von Imke Byl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der kollektive Verbraucherschutz ist eines der wesentlichen Ziele der BaFin, die sie im Rahmen ihrer Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten, verfolgt.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des BVerfG muss also erst durch den EuGH bestätigt werden.
Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Hierin sind neue Regeln zur Wohngemeinnützigkeit festgelegt worden. Darüber hinaus wurden auf Fachebene Neuregelungen zu weiteren Gemeinnützigkeitsaspekten diskutiert