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Da das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz in §1 stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum neben Preisstabilität, hohem Beschäftigungsstand oder außenwirtschaftlichem Gleichgewicht als Ziel definiert, ist die Frage mit Ja zu beantworten.
. Es wird unterschieden zwischen Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
Ich muss Ihnen recht geben. Es gibt in dieser Regierung keinen verantwortungsvollen Umgang mit dem sauer verdienten Geld der Steuerzahler.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Niemand sollte sich am Krieg oder anderen Krisen bereichern.