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Carlos Kasper
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Frage von Michael B. •

Wie stehen sie zu den Plänen des Bundesfinanzministers zur Bündelung der Ermittlungfähigkriten in einem Finanzkriminalamt- besonders was das Thema Geldwäsche angeht.

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Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Schaffung des Bundesfinanzkriminalamts.

Der neuste FATF Bericht hat gezeigt, dass Deutschland einen großen Nachholbedarf hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche hat. Insbesondere die Sanktionen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben diese Herausforderung noch einmal unterstrichen.

Ich halte es für sehr wichtig, Zuständigkeiten hinsichtlich Finanzkriminalität zu klären und die jeweiligen Behörden mit ausreichendem und geschultem Personal sowie den nötigen Kompetenzen auszustatten. Hinsichtlich der neuen Behörde sind jedoch noch einige Fragen offen.

Das neue Bundesfinanzkriminalamt darf nicht einfach eine neue Fassade sein, sondern muss rechtliche Instrumente haben, schnell und effektiv einzugreifen. Es braucht einen schnellen Datenaustausch zwischen den Behörden und klare Zuständigkeiten. Ein digitales Transparenzregister sowie eine Bargeldobergrenze sind wichtig. Absolut notwendig ist dabei ein Gesetz, wonach Eigentümer von verdächtigem Vermögen nachweisen müssen, woher sie dieses Vermögen haben. Damit würden wir eine Beweislastumkehr außerhalb eines Strafverfahrens schaffen.

Der Aufbau einer neuen Behörde benötigt Zeit. Deshalb benötigen wir im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II rechtliche Instrumente für den Zoll, um die Sanktionen schlagkräftig durchsetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Carlos Kasper

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