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Zwar hat die Regierung mittlerweile nachgebessert, aber die beschlossenen Maßnahmen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug, denn es handelt sich bislang lediglich um eine punktuelle Entlastung

Um jedoch nicht nach dem Gießkannenprinzip die finanziellen Mittel des Bundes zu verteilen, gilt es zu berücksichtigen, bei wem die Preise erheblich stark steigen und wer diese besonders schlecht bzw. gar nicht auffangen kann – beides betrifft besonders Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen, Studierende, Rentner*innen und Transferleistungsempfänger*innen.

Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns durchaus bewusst. Daher werden wir in den anstehenden Beratungen noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen und diskutieren – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen

Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
