Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bundesregierung in Bezug auf Drohneneinsätze rechtmäßig handelt.
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über einhundert Staaten haben den Vertrag zum Verbot des Besitzes und des Einsatzes von Streumunition unterzeichnet.
Welche staatliche Reaktion im Einzelnen erfolgt, muss unter Berücksichtigung aller für den konkreten Fall relevanten Aspekte entschieden werden.
Die Militäreinsätze der Türkei in Nordsyrien sind völkerrechtswidrig und klar zu verurteilen. Sanktionen können nur im Rahmen der EU verhängt werden.
Grundsätzlich erstreckt sich diese nur auf Vertragsparteien des Römischen Statuts sowie solche Staaten, die seine Zuständigkeit im Einzelfall anerkannt haben, so wie die Ukraine.
Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Der nun erlassene Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.