
Wir drängen als Grüne darauf, dass die Behörden Finanzunternehmen im Hinblick auf Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte mit höchster Priorität prüfen.
Wir drängen als Grüne darauf, dass die Behörden Finanzunternehmen im Hinblick auf Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte mit höchster Priorität prüfen.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist führt nicht zu einer Gefährdung der Aufklärung von Steuerhinterziehung über sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte.
In den Verhandlungen ist es uns Grünen gelungen, Schlimmeres im Hinblick auf die Aufbewahrungsfristen abzuwenden und gewisse Verbesserungen zu erreichen. So konnten wir durchsetzen, dass die Verkürzung der Fristen bei den für Cum-Ex/Cum-Cum relevanten Finanzinstitutionen erst später, ein Jahr nach den übrigen Branchen, in Kraft tritt.
Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts.
Anne Brorhilker hat herausragende Pionierarbeit in der Verfolgung von Cum/Ex-Straftaten geleistet. Hieran anknüpfend wurde eine Sonderabteilung zu genau diesem Thema aufgestellt, die mit knapp 40 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine bundesweit einmalige Dimension aufweist.