
Antwort ausstehend von Tijen Ataoğlu CDU

- flächendeckenden Einsatz von Videokonferenztechnik
- Online-Verfahren für geringe Streitwerte
- Justiz-Cloud
- KI nutzen
- e-Akte
Auch in Strafverfahren wird die eAkte eingesetzt, um einen sicheren und effizienten Informationsaustausch zwischen Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten.
Die Digitalisierung der Justiz ist ein wichtiges Anliegen der SPD, wobei der Bund die gesetzl. Rahmenbedingungen schafft und die Länder finanziell unterstützt.
Die Digitalisierung der Justiz ist neben einer ausreichenden personellen Ausstattung der entsprechenden Stellen zentrale Voraussetzung für eine konsequente Strafverfolgung und damit einen wirksamen Rechtsstaat.
