Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und wird zu gleichen Teilen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesvereinigung der Kassenärzte besetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss.
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Der Bewertungsausschuss ist eines von vielen Gremien unseres selbstverwalteten Gesundheitswesens.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.
Profitinteressen sollten in der Gesundheitsversorgung keinen Platz haben, das diese dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Patient*innen entgegenstehen.
der Verdacht steht im Raum, dass die Laborbetreiber die Notlage der Pandemie genutzt haben, um überhöhte Preise für PCR-Tests durchzusetzen.
Es kann und darf nicht sein, dass die vielen kranken Menschen weiter ein Schattendasein fristen, ohne dass ihre oftmals großen gesundheitlichen Probleme nicht anerkannt, ernst genommen und behandelt werden. Ihre emotionale Nachricht bestärkt uns darin zusätzlich.