Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition das geschafft, was über mehrere Legislaturperioden hinweg vergeblich versucht wurde.
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Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 16.05.2024 von Hanka Kliese SPD
Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl halte ich für eine große demokratische Errungenschaft, die wir beibehalten sollten
Antwort 25.04.2024 von Martin Dulig SPD
In der parlamentarischen Demokratie deutscher Prägung geht es um eine gerechte Repräsentation, die durch das Verhältniswahlrecht gewährleistet wird.
Antwort 23.04.2024 von Uwe Witt parteilos
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Antwort 21.03.2024 von Claudia Moll SPD
Die Absenkung des Wahlalters hatten die Ampelparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort ist außerdem eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für Bundestagswahlen auf ebenfalls 16 Jahre vorgesehen.
Antwort ausstehend von Mike Mohring CDU