Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Die mit dem 13.SGB II- Änderungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen sich nicht auf das Wohngeld und stehen auch nicht im Widerspruch zum NAP
Die mit dem 13.SGB II- Änderungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen sich nicht auf das Wohngeld und stehen auch nicht im Widerspruch zum NAP
Ich begrüße die Entwicklung zur Aufgabe der ganzjährigen Anbindehaltung. Ich werde die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten und davon abhängig entscheiden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht und wie dieser aussehen soll.
Seit 2024 haben sich die Importe von Cannabisblüten stark erhöht, während die ärztlichen Verordnungen nur geringfügig stiegen.
Die Gemeinschaftsaufgabe wird noch geprüft. Konkret sind aber bereits 500 Mio. Euro für Naturschutz und Klimaanpassung bis 2029 eingeplant.