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Frage von Robert H. • 30.07.2019
Antwort von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 01.08.2019 (...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, in dessen Ermessensspielraum es liegt, ob es die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde begründet, besteht meiner Meinung nach keinerlei Veranlassung für Misstrauen. Die vorher bestehende Pflicht des Gerichts, auf den maßgeblich rechtlichen Gesichtspunkt bei einer Nichtannahme hinzuweisen, wurde vom Gesetzgeber aufgegeben, da die Zahl der Verfassungsbeschwerden stark angestiegen war. (...)
Frage von Robert H. • 30.07.2019
Antwort von Canan Bayram BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.06.2020 (...) Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Entgegen Ihrer in der Frage vom 29.7.2019 gemachten Darstellung war die von Ihnen genannte Petition nicht beim Bundestag anhängig, sondern schon seit dem 17.4.2018 mangels erreichten Quorums beendet. (...)
Frage von Robert H. • 30.07.2019
Antwort von Tabea Rößner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 29.08.2019 (...) Nur rund 3 % der Verfassungsbeschwerden sind überhaupt erfolgreich. Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. (...)
Frage von Robert H. • 30.07.2019
Antwort von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 02.08.2019 (...) Nur auf den ersten Blick scheint die Forderung nach einer Begründungspflicht die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. Schaut man genauer hin, kann das aber als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat dienen. (...)
Frage von Robert H. • 30.07.2019
Antwort von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.08.2019 (...) Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. Zwar scheint, wie der Rechtswissenschaftler Martin Eifert in der Süddeutschen vom 27.12.2018 (S.2) analysiert hat, die Forderung nach einer Begründungspflicht auf den ersten Blick die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. (...)
Frage von Robert H. • 30.07.2019
Antwort von Johannes Fechner SPD • 01.11.2019 (...) Die Kammern sind daher keineswegs frei, willkürlich – oder wie Sie schreiben: wegen Unlust oder Arbeitsüberlastung – zu entscheiden. Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, so ist der Grund, dass keiner der Annahmegründe aus § 93a BVerfGG vorliegt. (...)