Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
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Auf Ihre Frage, ob ich Ihnen helfen könne, muss ich leider klarstellen, dass Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und der dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in Deutschland in der Selbstverwaltung und nicht in der Politik gefällt werden.
In meiner Tätigkeit als Abgeordneter für die Grüne Bundestagsfraktion werde ich weiterhin dafür einstehen, dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.
Wir brauchen eine Reform unter anderem wegen der schlechten oder nicht vorhandenen Bezahlung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, der Eigenfinanzierung der Ausbildung und der unzureichenden Finanzierung der stationären Weiterbildung
Die Weiterbildung ist formal geregelt, aber politisch noch nicht zu Ende umgesetzt. Entscheidend ist nun, dass der Bund zeitnah für eine tragfähige Finanzierung sorgt, damit die Reform tatsächlich wirksam werden kann.
Im Rahmen des BEEP wurde – über einen Änderungsantrag – auch eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung getroffen.