Antwort 03.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Erfahrungen aus früheren Verbotsverfahren lehren uns, dass das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an ein solches Verfahren stellt.
Die Erfahrungen aus früheren Verbotsverfahren lehren uns, dass das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an ein solches Verfahren stellt.
Ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Antrag tatsächlich vorliegen, ist sorgfältig zu prüfen. Ein Parteiverbot darf niemals zum Ersatz für die notwendige politische Auseinandersetzung werden.
Seit Jahren setze ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht ein.
Das Gutachten der GFF ist aus meiner Sicht ein sehr umfassendes und fundiertes Dokument, welches qualitative und quantitative Argumente für die Einleitung einer Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aufzeigt.