Antwort 16.09.2021 von Daniel Baldy SPD
Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
Darüber hinaus leistet der Bundeszuschuss einen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Rentenversicherung. Sein Umfang beträgt etwa ein Viertel ihrer Gesamtausgaben.
Der Vergleich der beiden Systeme „Beamtenpension“ und „gesetzliche Rente“ ist grundsätzlich schwierig