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  Entscheidend ist, dass nicht der scheinbar betroffene EU-Mitgliedstaat hierüber bestimmt, wann eine außergewöhnliche Notlage gegeben ist, sondern letztlich der Europäische Gerichtshof und dieser ist den von einigen Staaten in der Vergangenheit vorgebrachten Bewegründen in Migrationsfragen bislang nie gefolgt bzw. legt die Anwendung sehr eng aus
Die europäische Freizügigkeit und Schengen sind für die Union unverhandelbare Grundsätze. Ich setze mich ein für eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft.
Als Abgeordneter stehe ich klar für die Verteidigung europäischer Werte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenwürde.
Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen aus EU-Staaten ist rechtlich komplex.