Frage von Oliver M. • 25.07.2022
Antwort von Nicole Gohlke Die Linke • 26.07.2022
Es sollte kein Betreuungsmodell festgeschrieben, sondern individuell mit Blick auf's Kindeswohl ausgehandelt werden. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
Es sollte kein Betreuungsmodell festgeschrieben, sondern individuell mit Blick auf's Kindeswohl ausgehandelt werden. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
Durch die Eltern-Kind-Entfremdung können schwere und vor allem bleibende Schäden an der psychischen Gesundheit entstehen.
Aus verschiedenen Gründen plädiere ich für die Einführung des Wechselmodells nach der Trennung der Eltern als neues Leitbild im Familienrecht.
Für ein modernes Familienrecht zum Wohle des Kindes
Uns war es wichtig, die Energiepreispauschalen so auszugestalten, dass sie unbürokratisch und vor allem schnell auszuzahlen sind.