Nicole Gohlke
Nicole Gohlke
DIE LINKE
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Frage von Oliver M. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrte Frau Gohlke,

ich selbst bin von einer Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater, bei dem ich durch Diskriminierung gegen die veraltete Denk- und Vorgehensweise, dass nur eine Mutter für ein Kind wichtig sei, konfrontiert werde.

Dass diese psychische Gewalt Gift für Kinder ist, sollte jedem Klar sein. Mehr als 1300 Studien und Forschungsergebnissen waren in vielen Ländern Anlass, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen, und setzen so die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 18 „Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden“) erfolgreich um. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt.

Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass deutsche Behörden den Missbrauch meiner Tochter jedoch dulden, ja sogar den Konflikt fördern.

Warum schweigen die Parteien zu diesem Missstand? Weshalb wird der Kampf gegen Diskriminierung, das Kinder betrifft, nicht vorangetrieben?

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern. Das ist für mich selbstverständlich. Leider stehen insbesondere bei hochkonflikthaften Trennungssituationen die Eltern dem Recht des Kindes im Wege. Hier werden immer wieder die Bedürfnisse von Kindern den Interessen der Eltern in ihrer Konfliktsituation gegenübergestellt und Kinder sitzen dann am kürzeren Hebeln. Diese Konfliktsituation sind in der Regel sehr zugespitzt. Hier gibt es leider keine einfachen Lösungen.

Meiner Meinung nach geht es vor allem darum, Strukturen zu schaffen, die zur bestmöglichen Stärkung des Kindeswohls führen. Vor allem sollte kein Betreuungsmodell als gesetzliches Leitbild festgeschrieben werden. Sorgerechtsentscheidungen sind immer als Einzelfälle zu betrachten.

Länder und Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen. Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter müssen im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens und den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen sensibilisiert werden.

Zusätzlich setzt sich DIE LINKE seit Jahren für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ein. Dabei sprechen wir uns für eine Stärkung von Kinderrechten aus und haben in der Vergangenheit wiederholt entsprechende Formulierungsvorschläge in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Den Vorstoß der Bundesregierung lehnen wir ab, da dieser keine progressive Weiterentwicklung von Kinderrechten vorsieht sondern maximal ein Festschreiben des Status Quo, der teilweise gar einen Rückschritt befürchten lässt.

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