Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort 31.01.2023 von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP

Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden.

Portrait von Susanne Mittag
Antwort 18.01.2023 von Susanne Mittag SPD

Für Wärmepumpenbesitzer stellt die Strompreisbremse eine Entlastungsmaßnahme dar. Ab dem 1. März gilt rückwirkend für den 1. Januar, dass bei einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr der Strompreis bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, gedeckelt wird - bei einem Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs.

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 25.01.2023 von Rolf Mützenich SPD

Die Einmalzahlungen als Soforthilfe im Dezember 2022 waren nach Empfehlung der Expertenkommission nur für Erdgaskund:innen vorgesehen, da hier die Belastung  am größten war und insbesondere die Gaspreise die Inflation bedeutend stärker angetrieben haben.