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Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden.


Für Wärmepumpenbesitzer stellt die Strompreisbremse eine Entlastungsmaßnahme dar. Ab dem 1. März gilt rückwirkend für den 1. Januar, dass bei einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr der Strompreis bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, gedeckelt wird - bei einem Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs.

Die Einmalzahlungen als Soforthilfe im Dezember 2022 waren nach Empfehlung der Expertenkommission nur für Erdgaskund:innen vorgesehen, da hier die Belastung am größten war und insbesondere die Gaspreise die Inflation bedeutend stärker angetrieben haben.

Tatsächlich gibt es auch Haushalte, die Nachtstrom beziehen ohne dass dieser gesondert erfasst wird. Vielmehr kommen hier Hoch- und Tiefpreisfenster zur Anwendung, sodass grundsätzlich jedweder nachts verbrauchte Strom, also auch der für den Betrieb von Waschmaschine, Fernseher & Co, über den Nachtstromtarif abgerechnet wird.