Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.
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Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden.
Für Wärmepumpenbesitzer stellt die Strompreisbremse eine Entlastungsmaßnahme dar. Ab dem 1. März gilt rückwirkend für den 1. Januar, dass bei einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr der Strompreis bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, gedeckelt wird - bei einem Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs.
Die Einmalzahlungen als Soforthilfe im Dezember 2022 waren nach Empfehlung der Expertenkommission nur für Erdgaskund:innen vorgesehen, da hier die Belastung am größten war und insbesondere die Gaspreise die Inflation bedeutend stärker angetrieben haben.