Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Im Strafgesetzbuch sind bereits Straftaten gegen die Umwelt aufgeführt (§§ 324-330d StGB). Dieser Katalog muss unbedingt um weitere umwelt- und klimaschädliche Verhaltensweisen erweitert werden.
(...) Wenn es nach uns gehen würde, würde eine solche Erdgasförderung nicht mehr genehmigt werden (...)
Was den Klimaschutz betrifft, hat uns allen insbesondere die letzte Hochwasserkatastrophe vor Augen geführt, wie wichtig es ist, für den Klimaschutz noch mehr als bisher zu unternehmen.