Kein Maßnahmenkatalog, der von der vorigen Regierung diskutiert wurde, bekannt
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Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Antwort lautet: 200 Millionen jährlich.
Die genaue Summe der Steuereinnahmen, die Baden-Württemberg durch die geplante Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie verliert, kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht beziffern. Die Entscheidung darüber liegt beim Bund. Aus Landesperspektive begrüße ich die Maßnahme, wenn sie vom Bund solide finanziert wird.
Dort, wo Gewerberaum knapp ist, können Vermieter ohne Einschränkungen die Mieten in die Höhe treiben.
Ich gehe davon aus, dass es dazu bald eine Verständigung in der Koalition und in der Folge dann auch ein Gesetzgebungsverfahren geben wird. Das Ziel von CDU und CSU ist, dass die angepeilte Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen zügig greift.