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Das Auswärtige Amt und die Botschaft setzen sich insbesondere für bessere Haftbedingungen ein. Eine Rücküberstellung vor Rechtskraft eines Urteils sieht das Recht der Europäischen Union jedoch nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss deshalb nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
Meine Kolleg*innen Katrin Göring-Eckardt und Helge Limburg haben Maja T. im Juni und Juli in der Haft besucht und sich zuvor bereits in einem gemeinsam mit weiteren Abgeordneten unterzeichneten offenen Brief an die Bundesjustizministerin für Maja T eingesetzt:
Die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen wir mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Isolationshaft.