der finale Gesetzentwurf wird vorliegen, wenn der bisherige Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen durch die mitberatenden Ausschüsse und letztlich den federführenden Gesundheitsausschuss gegangen ist und dann zur 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags vorliegt.
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Antwort 15.02.2024 von Carmen Wegge SPD
Antwort 16.02.2024 von Erwin Rüddel CDU
Cannabis-Entkriminalisierung führt ins Chaos. Kein Land der Welt hat bisher „Königsweg“ für Legalisierung gefunden. Wir brauchen EU-Lösung nach Modellprojekten.
Antwort 14.02.2024 von Carmen Wegge SPD
Ich gehe immer noch davon aus, dass sich die Zahl derer, die sich gegen die Einigung entsprechend unseres Wahlprogramms sowie auch des Koalitionsvertrags stellen, weiter im Rahmen halten wird
Antwort 14.02.2024 von Carmen Wegge SPD
Die Einigung ist klar: Die Besitzmengenobergrenze im privaten Raum liegt bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Im öffentlichen Raum bei 25 Gramm
Antwort ausstehend von Thomas Dietz AfD
Antwort 14.02.2024 von Carmen Wegge SPD
Wann es genau auf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche zu finden ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nicht Teil des Ältestenrates des Deutschen Bundestags bin.