
Daher lehnt das StMGP das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab.
Daher lehnt das StMGP das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab.
Wir planen, das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung zeitnah zu behandeln und so zu beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Das Cannabisgesetz sowie seine Nachbesserungen wurden beschlossen und ich habe dafür gestimmt
In der Tat bin ich mit dem vorliegenden Entwurf nicht ganz zufrieden
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die rechtssichere und praktikable Entkriminalisierung von Cannabis mit erhöhtem Gesundheitsschutz ist das ausgegebene Ziel.
Ein Inkrafttreten am 01.04.24 ist aber zwischen den Koalitionsfraktionen besprochen und wird auch bei einer Aufsetzung innerhalb des ersten Quartals 2024 möglich sein.