Antwort 05.04.2022 von Christina Baum AfD
Die eingenommen Steuern müssen zum Wohle des Volkes eingesetzt und dürfen nicht für Bevormundungen, Gängelungen oder gar dessen Wohlstandsvernichtung benutzt werden.
Die eingenommen Steuern müssen zum Wohle des Volkes eingesetzt und dürfen nicht für Bevormundungen, Gängelungen oder gar dessen Wohlstandsvernichtung benutzt werden.
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.
Sie sprechen einen Spezialfall an, den die Europäische Kommission mit dem Abbau von bürokratischen Hürden für kleine- und mittelständische Unternehmen begründet: Um in der Kreditvergabe von Banken als nachhaltig eingestuft zu werden, müssen Investitionen von Windparks gewisse Kriterien erfüllen.