Sobald weitere Änderungen und die Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt ist und ein Konsens erzielt wurde, kann der Kabinettsbeschluss als geeinter Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
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Es ist geplant, dass alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch eine bis zum Jahr 2021 rückwirkende Zahlung erhalten.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird.
Aber wie Sie vielleicht auch aus den Nachrichten mitbekommen, gibt es in der Bundesregierung gerade mehrere, vor allem auch finanzielle Fragen, bei den die Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist.
Ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist eingeleitet
Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen, d. h. die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen. Alle eingegangenen Stellungnahmen, auch die des Deutschen Richterbundes, werden nun ausgewertet.