Zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation hat BMI einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellt, der unter anderem vorsieht, das Eingangsamt und die erste Erfahrungsstufe im einfachen Dienst (einschließlich entsprechender Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen und mittleren Dienst) anzuheben.
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Das hat keine Partei beschlossen, sondern dazu hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei darum bemüht, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie sie in Preußen und später im Deutschen Reich entwickelt wurden, weiterzuentwickeln.
Selbstverständlich ist auf Bundesebene bekannt, dass einzelne Bundesländer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Besoldung bereits angepasst haben.
Diese Kopplung hat etwas mit dem "Alimentationsprinzip" des Berufsbeamtentums zu tun, aus dem das Bundesverfassungsgericht [...] eine Art Abstandsgebot ableitet.
der Gesetzesentwurf befindet sich nach meiner Kenntnis noch in der internen Ressortabstimmung zwischen BMI und BMF. Einen verlässlichen Zeitplan kann ich daher leider aktuell nicht nennen und bitte um Verständnis.