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(...) Die Regelung zum Anbringen eines Kreuzes in Behörden wurde in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 18.04.2018 angekündigt und vom Ministerrat am 24.04.2018 einstimmig beschlossen. (...)
(...) Eine Neuordnung des bayerischen Polizeirechts ist aus mehreren Gründen notwendig: erstens zur Umsetzung des EU-Datenschutzrechtes, zweitens zur Angleichung an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und drittens zur Anpassung der polizeilichen Befugnisse im präventiv-polizeilichen Bereich der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere bei der Terror-Abwehr. (...)
(...) Die Staatsregierung zielt nicht darauf ab, die Polizei mit einer besonderen Machtfülle auszustatten und einen sogenannten "Überwachungsstaat" gesetzlich zu legitimieren. Uns geht es ausschließlich um die Sicherheit der Menschen in unserem Land. (...)