
Ein Bezug der Opferrente bei Wohnsitz im Ausland ist meiner Kenntnis nach möglich.
Ein Bezug der Opferrente bei Wohnsitz im Ausland ist meiner Kenntnis nach möglich.
Die Umsetzung des Koalitionsvertrages hinsichtlich der sogenannten SED-Opferrente ist mir wichtig. Ich werde mich daher innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein entsprechender Vorschlag vorgelegt wird.
Nein, die SED-Opferrente wird im Todesfall nicht an den Ehegatten weitergezahlt
unterstreiche ich gerne erneut das sich von der Ampel-Koalition gesetzte Ziel, eine von Ihnen geforderte Erhöhung der Opferrente mittels einer Dynamisierung noch in dieser Wahlperiode gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.
Wie Sie einigen meiner auf dieser Plattform unlängst bereits gegebenen Antworten – zuletzt am 19. Juni 2023 – möglicherweise entnommen haben, ist eine entsprechende Dynamisierung ein im Koalitionsvertrag aufgenommenes, erklärtes Ziel der Ampel-Koalition, dass wir folglich noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen gedenken
Da es sich hier um einen höchstpersönlichen, rechtlich zu klärenden Fall handelt, in den ich als Abgeordnete keine detaillierten Einblicke habe und haben kann, bitte ich um Verständnis, dass ich keine belastbare juristische Beurteilung dazu über diese Plattform abgeben kann.