Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
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Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“
Der Familienausschuss hat die Bundesregierung auch wegen dieser Problematik aufgefordert, bis zum 31.12.2024 einen Regierungsentwurf zur Reform des öffentlichen Namensrechts vorzulegen. Damit wollen wir das öffentliche Namensrecht liberalisieren und auch die Vornamensänderungen erleichtern.
Zunächst möchte ich betonen, dass ich die Annahme des Selbstbestimmungsgesetzes als einen großen Schritt nach vorne begrüße, wie bereits in meiner Pressemitteilung betont
Als Oppositionsfraktion werden wir auch in Zukunft alles daransetzen, die Gesetze der Ampel-Regierung kritisch zu hinterfragen und zu prüfen.
Die AfD lehnt das Selbstbestimmungsgesetz in seiner verabschiedeten Form völlig ab.