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§§ 19,20 GBO sind verpflichtend. Grundbuchfehler liegen voraussichtlich an Erbfällen. Fehler sind immer zu berichtigen, die Rechtslage halte ich für ausreichend
Im Rahmen der Grundbuchordnung gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, dass das Grundbuchamt alle eingehenden Anträge auf ihre Legalität überprüfen muss.
Ein Weiterführen des Programms ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
danke für Ihre Nachfrage. Noch einmal weise ich auf die grundgesetzlich geschützte Finanzhoheit der Gemeinde hin, die ich zu respektieren habe. Das gebietet im Übrigen auch die Gewaltenteilung.
Aus diesem Grund möchte ich mich dazu – insbesondere als ehemaliges langjähriges Stadtratsmitglied meiner Heimatstadt – nicht inhaltlich äußern.
Sehr geehrter Herr C.,
danke für Ihre Frage, gerne können Sie mir eine Email an Olaf.lehne@landtag.nrw.de schicken.