
Den hat nicht nur die Weltgemeinschaft verurteilt, sondern auch dazu geführt, dass der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sich gegen eine Unterstützung dieses Angriffs ausgesprochen hat.
Den hat nicht nur die Weltgemeinschaft verurteilt, sondern auch dazu geführt, dass der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sich gegen eine Unterstützung dieses Angriffs ausgesprochen hat.
Nein, wir Grüne machen keine Unterschiede bei Verletzungen des Völkerrechtes
Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.
Am internationalen Strafgerichtshof werden die Verantwortlichen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wie willkürlich vorsätzliche Tötung, Folter und unmenschliche Behandlung oder vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, umgangssprachlich auch Kriegsverbrechen genannt, zur Rechenschaft gezogen. Jedes mutmaßliche völkerrechtswidrige Verhalten sollte verfolgt und bestraft werden.